Nutzungsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Sportkisten des Stadtsportverband Kempen (SSV Kempen) durch registrierte und verifizierte Personen.
  2. Die Nutzung der Sportkisten unterliegt den nachfolgenden Bedingungen; der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung jederzeit einzuschränken, zu unterbrechen oder zu beenden.
  3. Abweichende oder zusätzliche Nutzungsbedingungen einzelner Sportkisten, Standorte und Aktionen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Betreiber bestätigt wurden.

§2 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die Nutzung der Sportkisten ist ausschließlich Personen vorbehalten, die sich über das Anmeldeformular registriert und das anschließende Verifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.
  2. Die Sportkisten dürfen ausschließlich für sportliche Zwecke verwendet werden; jede anderweitige Nutzung, insbesondere als Lagerfläche, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder für kommerzielle Tätigkeiten ist unzulässig.
  3. Jegliche Veränderung, Entfernung, Manipulation oder unsachgemäße Nutzung der Geräte als den vorgesehenen Sportgebrauch ist streng untersagt.

§3 Pflichten der Nutzer

  1. Vor jeder Nutzung hat der Nutzer die Sportkiste auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Geräte zu prüfen. Fehlende oder beschädigte Geräte sind unverzüglich an den Betreiber zu melden.
  2. Alle Geräte sind nach der Nutzung ordnungsgemäß zurückzulegen. Unsachgemäße Nutzung, mutwillige oder fahrlässige Beschädigung oder Entwendung sind untersagt.
  3. Schäden, Defekte oder (sicherheitsrelevante) Probleme sind unverzüglich an den Betreiber zu melden.
  4. Die Nutzung der Sportkisten und der darin enthaltenen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Nutzer tragen die Verantwortung für ihre körperliche Sicherheit, die Verwendung angemessener Schutzausrüstung, die Beachtung der eigenen körperlichen Grenzen sowie der örtlichen Gegebenheiten.
  5. Nutzer haften für Schäden, die Dritten durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung entstehen.
  6. Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Schloss der Sportkiste selbstständig über die "Bold Smart Lock" App zu öffnen. Ein Hinreichen oder Weitergeben des Zugangs (z. B. Tür aufhalten o.ä.) ist untersagt.
  7. Die Sportgeräte dürfen nicht außerhalb des vorgesehenen Standorts entnommen werden. Eine Mitnahme nach Hause, an andere Orte oder für andere Personen ist untersagt.

§4 Haftung

  1. Die Nutzung der Sportkisten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für Verletzungen, gesundheitliche Schäden oder Unfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung auftreten.
  2. Für Schäden an den Sportgeräten, die durch unsachgemäße Handhabung, mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen oder unsachgemäße Rückgabe entstehen, haftet der Nutzer in vollem Umfang.
  3. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände, die in oder an den Sportkisten aufbewahrt, vergessen oder beschädigt werden.
  4. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, die Sportkisten zu beaufsichtigen oder die Sicherheit der Geräte zu gewährleisten.
  5. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Betreibers für Sach- und Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§5 Verantwortlichkeitszuweisung und Pauschale

  1. Sollte ein Gerät fehlen oder beschädigt sein, wird die Person, die die Sportkiste zuletzt vor der Verlustmeldung genutzt hat, automatisch als verantwortliche Person festgelegt.
  2. Für jedes fehlende oder beschädigte Gerät wird eine Pauschale von 15 Euro erhoben. Die Pauschale stellt keinen Ausschluss weiterer Ersatz- oder Schadensersatzansprüche dar; der Betreiber behält sich vor, bei entsprechendem Nachweis zusätzliche Forderungen geltend zu machen.
  3. Die automatische Zuweisung dient der Bestandsverwaltung, schnellen Klärung von Verlusten und Schäden sowie der Minimierung von Verwaltungsaufwand; sie begründet jedoch keine endgültige rechtliche Schuld.
  4. Betroffene Personen können innerhalb von 48 Stunden Stellung nehmen oder Widerspruch einlegen, z. B. durch Vorlage von Belegen wie Videoaufzeichnungen, die den Zustand der Sportkiste, ihren Inhalt und das unmittelbar darauf folgende Schließen dokumentieren.